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Transformation

Digital Omnibus und AI Act: Was ab dem 2. August 2026 wirklich gilt

MR
Martin Reichle
Chimp Business GmbH

Die kurze Antwort

Wer nach Anhang III oder Anhang I des AI Act als Hochrisiko-Anbieter oder -Betreiber gilt, hat mehr Zeit bekommen. Wer ein KI-System betreibt, das mit Menschen interagiert oder Inhalte erzeugt, hat keine zusätzliche Zeit bekommen. Der 2. August 2026 bleibt ein Stichtag – nur nicht für die Hochrisiko-Pflichten, die bislang im Zentrum der meisten Compliance-Projekte standen.

Der Digital Omnibus ist geltendes Recht, kein Entwurf mehr

Die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten – drei Tage nach Veröffentlichung, wie bei EU-Verordnungen üblich. Sie ändert offiziell den AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) sowie die Luftfahrt-Grundverordnung und die Maschinenverordnung. Wer noch Quellen aus Mai oder Juni 2026 zitiert, die von einer „vorläufigen Einigung" sprechen, arbeitet mit einem überholten Stand: Nach der finalen Zustimmung des Europäischen Parlaments am 16. Juni 2026 und der formalen Annahme durch den Rat am 29. Juni 2026 ist die Sache entschieden.

Was tatsächlich verschoben wird

Der Omnibus verschiebt zwei Fristenblöcke für Hochrisiko-KI:

Für Unternehmen, deren KI-Anwendungen unter diese Kategorien fallen, verschafft das echten Spielraum bei Konformitätsbewertung, technischer Dokumentation und Risikomanagementsystemen. Das ist relevant, ändert aber nichts an der Grundfrage, ob eine Anwendung überhaupt als Hochrisiko-KI einzustufen ist – diese Prüfung bleibt notwendig, nur die Frist zur Umsetzung wandert nach hinten.

Was am 2. August 2026 unverändert verbindlich wird

Der Omnibus ändert nichts an den Fristen, die bereits vor seinem Inkrafttreten feststanden. Konkret gilt ab dem 2. August 2026:

Unverändert bereits in Kraft sind zudem die Verbote bestimmter KI-Praktiken nach Art. 5 und die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 (seit 2. Februar 2025) sowie die GPAI-Governance-Regeln nach Art. 51 ff. und der Bußgeldrahmen nach Art. 99 (seit 2. August 2025). Deren Durchsetzung beginnt ab August 2026.

Neu durch den Omnibus: ein zusätzliches Verbot

Der Digital Omnibus verschiebt nicht nur Fristen, er erweitert auch die Verbotsliste in Art. 5: KI-Systeme, die zur Erzeugung nicht-einvernehmlicher intimer Bildinhalte konzipiert sind – sogenannte Nudification-Tools – sowie Systeme zur Erzeugung von Missbrauchsdarstellungen sind ausdrücklich verboten. Das Verbot trifft sowohl Anbieter als auch Betreiber, Compliance ist bis zum 2. Dezember 2026 herzustellen.

Außerdem erhält das AI Office eigene Ermittlungs-, Inspektions- und Bußgeldbefugnisse und wird faktisch zur eigenständigen Marktüberwachungsbehörde. Und die bestehenden KMU-Erleichterungen werden auf eine neue Kategorie ausgeweitet: Small Mid-Cap Enterprises mit weniger als 750 Beschäftigten und bis zu 150 Mio. Euro Jahresumsatz bzw. 129 Mio. Euro Bilanzsumme profitieren künftig von denselben Sonderregeln wie KMU.

Was jetzt zu tun ist

Die Verschiebung der Hochrisiko-Fristen ist kein Grund, Compliance-Vorhaben ruhen zu lassen. Zwei Prüfungen bleiben unabhängig vom Zeitplan dringend:

Der Bußgeldrahmen nach Art. 99 bleibt von alldem unberührt: Bis zu 35 Mio. Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes bei Verstößen gegen die verbotenen Praktiken nach Art. 5 – unabhängig davon, ob ein Unternehmen als Hochrisiko-Anbieter gilt oder nicht.

Recherchiert und im Entwurf mit KI-Unterstützung erstellt, vor der Veröffentlichung von Martin Reichle geprüft und freigegeben. Näheres

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