ki kennzeichnungspflicht 2026 und die Wahrheit über die EU-Symbole
Die ki kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 der KI-Verordnung ist ab dem 2. August 2026 rechtlich bindend, die am 20. Juli 2026 veröffentlichten EU-Symbole sind es jedoch nicht. Unternehmen müssen KI-generierte Inhalte und direkte KI-Interaktionen transparent machen, können dafür aber neben den offiziellen Icons auch eigene Textlabels oder maschinenlesbare Markierungen nutzen. Die Europäische Kommission stellt die drei Symbole als Teil eines freiwilligen Verhaltenskodex bereit, nicht als zwingenden Durchführungsrechtsakt.
Was die ki kennzeichnungspflicht ab dem 2. August 2026 wirklich verlangt
Nicht das optische Symbol ist verpflichtend, sondern die zugrunde liegende Offenlegungspflicht aus Artikel 50 des AI Act. Die Europäische Kommission hat auf ihrer Downloadseite für die EU-Icons klargestellt, dass die Verwendung der bereitgestellten Grafiken optional ist. Unternehmen haben die Wahl, wie sie der Transparenzpflicht nachkommen, solange die Kennzeichnung klar und verständlich erfolgt.
Der freiwillige „Code of Practice on Transparency of AI-generated Content“ definiert drei spezifische Varianten, die als SVG und PNG frei nutzbar sind:
- AI: Das Basis-Icon kommt zum Einsatz, wenn Künstliche Intelligenz an der Erstellung beteiligt war oder wenn zusätzlich ein eigenes Textlabel verwendet wird.
- AI GENERATED: Dieses Symbol markiert Inhalte, die vollständig maschinell erzeugt wurden und bei denen keine menschlichen Elemente außer dem ursprünglichen Prompt eingeflossen sind.
- AI MODIFIED: Diese Variante kennzeichnet vorbestehende, von Menschen erstellte Inhalte, die durch ein System zu einem Deepfake oder zu einem Text von öffentlichem Interesse verändert wurden.
Eine Namensnennung der Kommission oder des AI Office ist bei der Nutzung dieser Symbole nicht erforderlich.
Welche Inhalte unter Artikel 50 AI Act fallen und welche nicht
Eine pauschale Pflicht, jeden mit einem Sprachmodell erstellten Text zu markieren, existiert in der Verordnung nicht. Die TÜV Akademie und andere juristische Auswertungen widersprechen der weit verbreiteten Annahme, dass ab August 2026 sämtliche KI-Outputs ein Label tragen müssen. Artikel 50 richtet sich gezielt an bestimmte Adressaten und Anwendungsfälle.
Die Verordnung definiert vier konkrete Pflichten:
- Interaktive Systeme: Nach Art. 50(1) müssen Anbieter von interaktiven KI-Systemen diese so gestalten, dass Nutzer darüber informiert werden, dass sie mit einer Maschine kommunizieren. Eine Ausnahme gilt nur, wenn sich dies aus dem Kontext offensichtlich ergibt.
- Synthetische Inhalte: Art. 50(2) verpflichtet Anbieter von Systemen, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen, maschinenlesbare Markierungen einzubetten. Diese müssen eine automatisierte Erkennung der maschinellen Herkunft ermöglichen.
- Deepfakes: Betreiber von Deepfake-Systemen müssen nach Art. 50(4) offenlegen, dass die entsprechenden Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden.
- Biometrie und Emotionen: Zusätzlich besteht nach Einschätzung von Cubeserv eine Informationspflicht gegenüber betroffenen Personen beim Einsatz von Emotionserkennungssystemen oder biometrischer Kategorisierung.
Warum der Digital Omnibus die Transparenzpflichten nicht verschiebt
Die Verordnung (EU) 2026/1744, bekannt als Digital Omnibus, setzt den AI Act nicht aus und verschiebt auch nicht die Transparenzpflichten. Die am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlichte und am 27. Juli 2026 in Kraft getretene Verordnung verlagert lediglich bestimmte Doppelungen in das sektorale Produktrecht und passt die Fristen für Hochrisiko-Systeme an.
Wie ITMR Legal ausführt, verschiebt der Digital Omnibus den Stichtag für eigenständige Hochrisiko-Systeme (Anhang III) vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027. Für produktintegrierte Hochrisiko-Systeme (Anhang I) rückt die Frist auf den 2. August 2028. Die Artikel 50 (Transparenzpflichten) und 51–55 (GPAI-Pflichten) bleiben von dieser Verschiebung jedoch unberührt. Sie gelten vollumfänglich ab dem 2. August 2026.
Fristen und Übergangsregelungen für bestehende KI-Systeme
Für KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 auf dem Markt bereitgestellt wurden, greift eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026, um die Anforderungen an die maschinenlesbare Markierung umzusetzen. Die Pflicht zur Offenlegung von Deepfakes und KI-generierten Texten von öffentlichem Interesse gilt strikt für alle Inhalte, die ab dem 2. August 2026 erstellt und veröffentlicht werden.
Inhalte, die vor diesem Stichtag generiert wurden, müssen rechtlich nicht rückwirkend gekennzeichnet werden. Die Europäische Kommission empfiehlt eine nachträgliche Markierung zwar, erzwingt sie aber nicht.
Wie Systeme mit gestufter Autonomie die Transparenz technisch lösen
Wenn Unternehmen die Erstellung von GEO- und SEO-Content oder die Kundenkommunikation skalieren, lässt sich die Transparenzpflicht nicht mehr manuell durch das Einfügen von Icons steuern. Eine professionelle Content- und Kommunikations-Engine verankert die Vorgaben des EU AI Act direkt in der Systemarchitektur und den Freigabeprozessen.
In der Praxis laufen E-Mail, Telefon, Messenger, Chatbots und Social Media in einem zentralen Ticketsystem zusammen. Das System steuert die Antworten über gestufte Autonomielevel (L0 bis L4). Die Risikoklassen, Transparenzpflichten und die Notwendigkeit menschlicher Aufsicht sind in diesen Freigabestufen fest angelegt. Ein Chatbot informiert den Nutzer automatisiert über die maschinelle Interaktion, während bei der PIM-Befüllung je Land und Sprache die maschinenlesbaren Markierungen direkt in die Metadaten der erzeugten Texte und Bilder geschrieben werden.
Die Engine erzeugt Artikel und Produkttexte über mehrere KI-Provider hinweg im Stapel. Da das System aus der Annahmequote und der Live-Performance lernt, entscheidet die Governance-Logik, welche Inhalte das Basis-Icon, den Hinweis auf vollständige maschinelle Erzeugung oder eine manuelle Freigabe durch einen Redakteur benötigen. Die Datenhoheit bleibt gewahrt, da die Modelle über EU-Endpunkte angesprochen werden und sensible Daten den definierten Rahmen nicht verlassen.
Recherchiert und im Entwurf mit KI-Unterstützung erstellt, vor der Veröffentlichung von Martin Reichle geprüft und freigegeben. Näheres
Häufige Fragen
Wie muss ich KI-generierte Texte markieren?
Die KI-Verordnung schreibt keine bestimmte optische Form vor. Sie können die freiwilligen EU-Icons nutzen, einen eigenen Texthinweis anbringen oder maschinenlesbare Markierungen in die Metadaten einbetten.
Muss man KI-generierte Bilder auf Instagram kennzeichnen?
Ja, wenn es sich um Deepfakes handelt oder die Bilder vollständig synthetisch erzeugt wurden, greift ab dem 2. August 2026 die Offenlegungspflicht nach Artikel 50 AI Act.
Muss ich KI in Bildern nach dem EU AI Act kennzeichnen?
Anbieter von Systemen, die synthetische Bilder erzeugen, müssen maschinenlesbare Markierungen einbetten. Wer solche Bilder als Deepfake veröffentlicht, muss dies für den Betrachter klar offenlegen.